Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

Michael Hennrich MdB im Gespräch mit Deutschem Roten Kreuz, Malteser Hilfsdienst und Arbeiter-Samariter-Bund

Der Gesundheitsausschuss im Bundestag berät aktuell zu den zukünftigen Kompetenzen der Notfallsanitäter im Notfall.

Als Mitglied des Gesundheitsauschusses traf sich der Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich vergangene Woche mit Vertretern vom Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst und dem Arbeiter-Samariter-Bund in Nürtingen um sich In dieser Fachrunde bei Experten aus dem Wahlkreis über die aktuelle Situation zu informieren und abzuklopfen, wo aus Sicht der Rettungsdienste Handlungs- und Klärungsbedarf besteht.

Seit 2014 Jahren gibt es in Deutschland ein neues Berufsbild: den Notfallsanitäter;
der bisherige Rettungsassistent ist dadurch abgelöst worden.
Die neuen Anforderungen an die Ausbildung sicherten eine qualifizierte notfallmedizinische Versorgung in Deutschland und bedeuteten eine umfassende Modernisierung der Rettungsassistentenausbildung, darüber war sich die Expertenrunde einig.
Die umfangreiche Ausbildung des Notfallsanitäters dauere drei Jahre in Vollzeit;
er würde dazu ausgebildet, eigenverantwortlich medizinische Maßnahmen durchzuführen. Ziel sei hierbei stets, eine Verschlechterung des Zustandes des Patienten zu verhindern. Die Durchführung solcher Maßnahmen liege dabei keinesfalls im Ermessen des Notfallsanitäters, sondern sei an den Zustand des Patienten geknüpft. So dürfe der Notfallsanitäter invasive Maßnahmen nur bei Vorliegen eines lebensgefährlichen Zustandes oder zu erwartenden schweren Folgeschäden anwenden.

Aufgrund der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen sei es für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter derzeit jedoch nur eingeschränkt möglich, ihr Können in den entsprechenden Situationen auch vollumfänglich anzuwenden, ohne sich dabei der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt zu sehen. Hintergrund sei, dass der im Heilpraktikergesetz verankerte Heilpraktikervorbehalt eine Einwilligung gegenüber dem Notfallsanitäter unmöglich mache.
Heilkundliche Maßnahmen dürfen laut Gesetz nur in bestimmten Berufen eingesetzt werden, der Notfallsanitäter gehöre nicht dazu.

Der ausgebildete Notfallsanitäter wisse also genau, was zu tun sei, wenn ein Patient in Lebensgefahr schwebe. Nur er dürfe es nicht tun. Oder nur unter bestimmten Umständen – und die seien kompliziert.

Hier Rechtssicherheit für Notfallsanitäter zu schaffen sei zwingend notwendig, denn der Notfallsanitäter stehe zu oft im Zweispalt zwischen Pflicht und Verbot, warnten die Experten.

Die Fachrunde begrüßte die Bestrebungen des Bundesrates durch einen Vorschlag zur Gesetzesänderung, die Berufsausübung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter rechtssicherer zu gestalten. Diese sehe vor Notfallsanitäterinnen und -sanitäter im Rahmen ihrer Kompetenzen zur Ausübung der Heilkunde zu berechtigen: Sie dürften dann künftig über die von ihnen durchzuführenden, invasiven Maßnahmen bei lebens- oder mit schweren Folgeschäden bedrohten Patienten aufklären und könnten so von den Patienten eine Einwilligung erhalten.

Nach dem Gespräch war für den Gesundheitspolitiker klar, er werde sich in Berlin dafür einsetzen, dass mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter geschaffen würde.
„Im Kern geht es darum, dem Notfallsanitäter seine erlernten Kompetenzen auch anzuerkennen“, so der Gesundheitspolitiker abschliessend.