Nürtinger Zeitung

Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

07.11.2019 05:30, —

MdB Michael Hennrich informierte sich bei Rettungsdiensten

NÜRTINGEN (pm). Als Mitglied des Gesundheitsausschusses traf sich der Nürtinger Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich kürzlich mit Vertretern des Deutschen Roten Kreuzes, des Malteser Hilfsdienstes und des Arbeiter-Samariter-Bundes in Nürtingen, um sich über die aktuelle Situation zu informieren und abzuklopfen, wo aus Sicht der Rettungsdienste Handlungs- und Klärungsbedarf besteht.

Seit 2014 gibt es in Deutschland das Berufsbild des Notfallsanitäter; er löste den Rettungsassistenten ab. Die Ausbildung dauert drei Jahre in Vollzeit. Der Notfallsanitäter wird dazu ausgebildet, eigenverantwortlich medizinische Maßnahmen zu ergreifen.

Aufgrund der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen sei es für Notfallsanitäter derzeit aber nur eingeschränkt möglich, ihr Können anzuwenden, ohne sich dabei der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt zu sehen, hieß es aus der Runde. Hintergrund sei, dass der im Heilpraktikergesetz verankerte Heilpraktikervorbehalt eine Einwilligung des Patienten gegenüber dem Notfallsanitäter unmöglich mache. Heilkundliche Maßnahmen dürften laut Gesetz nur in bestimmten Berufen eingesetzt werden, der Notfallsanitäter gehöre nicht dazu. Dieser wisse zwar genau, was zu tun sei, wenn ein Patient in Lebensgefahr schwebe. Nur dürfe er es nicht tun. Oder nur unter bestimmten Umständen – und die seien kompliziert.

Hier Rechtssicherheit für Notfallsanitäter zu schaffen sei zwingend notwendig, denn zu oft stehe er im Zwiespalt zwischen Pflicht und Verbot, warnten die Experten. Die Fachrunde begrüßte die Bestrebungen des Bundesrats, durch einen Vorschlag zur Gesetzesänderung die Berufsausübung der Notfallsanitäter rechtssicherer zu gestalten. Diese sehe vor, Notfallsanitäter im Rahmen ihrer Kompetenzen zur Ausübung der Heilkunde zu berechtigen: Sie dürften dann über die von ihnen zu ergreifenden invasiven Maßnahmen bei lebens- oder mit schweren Folgeschäden bedrohten Patienten aufklären und könnten so von den Patienten eine Einwilligung erhalten.

Hennrich versprach, sich in Berlin für mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter einzusetzen. „Im Kern geht es darum, dem Notfallsanitäter seine erlernten Kompetenzen auch anzuerkennen“, so der Gesundheitspolitiker.