GKV-AMVSG für mehr Innovationen und Qualität in der Arzneimittelversorgung verabschiedet
In der heutigen Bundestagssitzung haben wir das GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz verabschiedet, das das seit 2011 geltende AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) weiterentwickelt. Kernpunkt dieses Gesetzes war die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit durch das System der frühen Nutzenbewertung. Demnach müssen neue Medikamente ihren Zusatznutzen unter Beweis stellen, um besser vergütet zu werden als bereits auf dem Markt befindliche. Damit konnten allein in der letzten Legislaturperiode rund 20 Milliarden Euro eingespart werden.
Mit dem Pharma-Dialog hat die Bundesregierung in einem moderierten Austausch mit allem am System Beteiligten die bisherigen Erfahrungen diskutiert. Auf Grundlage dieser Ergebnisse haben wir bei der Gesetzgebung diskutiert, aber auch als Parlamentarier eigene Schwerpunkt gesetzt.
Das AMVSG fördert wir vor allem die Qualität der Arzneimittelversorgung. Wirtschaftlichkeit darf nicht zu Lasten der Versorgungssicherheit und -qualität gehen. Das habe ich in meiner heutigen Plenarrede deutlich gemacht. Insbesondere haben wir den Grundstein für ein Arzneimittelinformationssystem gelegt. Es stellt den Ärzten alle schon bisher bestehenden Informationen über ein Medikament in geeigneter Weise zur Verfügung, ohne dabei das Verordnungsverhalten der Ärzte einzuschränken. Für die Zukunft kann dieses System der Grundstein dafür sein, im Interesse der Patienten Versorgung und Forschung zu verschmelzen. Dazu muss es uns eines Tages gelingen zu erfassen, wie Medikamente eingesetzt werden und langfristig wirken.
Die Versorgung mit für jeden Patienten individuell zubereiteten Zytostatika zur Krebsbehandlung wird wirtschaftlicher ausgerichtet und wir sichern dabei auch die freie Apothekenwahl. Außerdem haben wir die Möglichkeit zur Ausschreibung von Impfstoffen zurückgenommen. Das bedeutet, dass ohne Lieferengpässe künftig alle Impfstoffe zur Verfügung stehen werden – ein wichtiger Beitrag, um die Impfquote zu erhöhen. Auch die Möglichkeiten zur Medikamentenbevorratung für Krankenhäuser im Falle von Lieferengpässen haben wir verbessert und hier eine Meldepflicht der Unternehmen eingeführt, damit immer alle Medikamente immer den Patienten zur Verfügung stehen.
Im Bereich der Standard-Rezepturen und bei Arzneimitteln mit besonders hohem Dokumentationsaufwand haben wir die Apothekervergütung sachgerecht erhöht. Schließlich fördert das AMVSG die Entwicklung innovativer Medikamente, insbesondere im Bereich der chronischen Krankheiten, wo sich der Zusatznutzen erst in einem größeren Zeitraum belegen lässt (z.B. bei Epilepsie). Durch eine offenere Regelung bei der Findung des Erstattungsbetrags haben wir eine praxisgerechte Lösung auf den Weg gebracht.
Plenarrede zum AMVSG