Reform der Hebammenausbildung

29.05.2019 Michael Hennrich im Dialog mit Fach- und Führungskräften
Hebammen und Entbindungspfleger leisten einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag für die medizinische Versorgung Schwangerer, junger Mütter und Neugeborener.
Wie kann auch in Zukunft eine flächendeckende Hebammenversorgung gewährleistet und die freie Wahl des Geburtsortes gestärkt werden, wie kann die Situation der Hebammen und Entbindungshelfer verbessert werden? Kann die geplante Akademisierung der Hebammenausbildung den gestiegenen Anforderungen an den Hebammenberuf gerecht werden?
Antworten auf diese Fragen suchte der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich bei einem Gespräch mit Vertretern der Filderklinik.
Nikolai Keller – GF, Alexandra Sperling – Hebamme, Pflegerische Leitung Perinatalzemtrum, Dr. Hauke Schütt – Leitender Arzt Geburtshilfe und Sigrid Sanwald – Leitende Hebamme nahmen das Angebot gerne an und schilderten ihre Sicht der Dinge.
Die wichtigsten Informationen zur Akademisierung der Hebammenausbildung in der Übersicht:
Die Hebammenausbildung muss aufgrund der EU-Richtlinie 2005/36/EG bis zum 18.Januar 2020 novelliert werden. Insbesondere ist die Zugangsvoraussetzung zur Hebammenausbildung von einer zehnjährigen auf eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung anzuheben. Darüber hinaus sind die Anforderungen an die durch die Ausbildung zu vermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten von Hebammen und Entbindungspflegern zu erhöhen.Es ist beabsichtigt, die Hebammenausbildung vollständig zu akademisieren, um den gestiegenen Anforderungen an den Hebammenberuf gerecht zu werden und die EU-Vorgaben umzusetzen. Das zukünftige Hebammenstudium wird sich an dem dualen Studium orientieren und einen hohen Praxisanteil aufweisen.
Durch die Akademisierung wird die Qualität der Hebammenausbildung verbessert, der
Hebammenberuf weiterentwickelt und aufgewertet sowie die Attraktivität der Ausbildung gesteigert. Die Akademisierung stärkt die Hebammen und Entbindungspfleger zudem in der
interprofessionellen Zusammenarbeit. Dies wird der hohen Verantwortung, die die
Hebammentätigkeit mit sich bringt, gerecht.

Die geplante Reform der Hebammenausbildung ist für die Vertreter der Filderklinik ein Schritt in die richtige Richtung. Darüber hinaus seien jedoch weitere Maßnahmen von Nöten, um sicherzustellen, dass keine Versorgungsengpässe entstehen, die sogar in eine Abweisung Schwangerer mündeten. Beispielsweise wünschten sie sich eine Vergütung für Hebammen, die deren enorm hohe Verantwortung angemessen widerspiegelt.
Geburtshilfe sei größtenteils nicht planbar. Hebammen und Entbindungspfleger leisteten in
Krankenhäusern, in denen bundesweit 98 Prozent der Kinder zur Welt kommen, auch am
Wochenende und in der Nacht unersetzliche Arbeit. Dies stelle besonders hohe Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unterstützung an dieser Stelle könne die Attraktivität des Berufes stärken und Anreize zur Vollzeitbeschäftigung schaffen.
Hier und auch in weitern Punkten wäre eine Orientierung an dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz aus Sicht der Gesprächsteilnehmer sinnvoll.
Die Anregungen der Klinikmitarbeiter der Filderklinik will der Gesundheitspolitiker Michael Hennrich mit in die politische Diskussion nach Berlin nehmen.
„Eine mögliche Unterversorgung der Frauen und eine damit einhergehende hohe Arbeitsbelastung der Hebammen muss zwingend verhindert werden!“ mahnt der Bundestagsabgeordnete.