Kabinett beschließt Gute-KiTa-Gesetz

Damit alle Kinder in Deutschland einen gleichwertigen Zugang zu hoher Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung erhalten, sind gezielte Maßnahmen notwendig. Dieser Auftrag wurde bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD priorisiert. Am 19. September 2018 hat das Kabinett hierfür nun gezielte Vorschläge für die Steigerung der Qualität und Teilhabe der vorschulischen Kindertagesbetreuung im Gute-KiTa-Gesetz beschlossen:

Der Bund soll die Länder und Kommunen bei der Steigerung der Qualität von Kinder­betreuungseinrichtungen und dem Angebot an Kindertagespflege sowie zusätzlich bei der Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit unterstützen. Dafür will der Bund Mittel zur Verfügung stellen: insgesamt 5,5 Milliarden Euro.

Hierfür sollen Länder in Zukunft mit dem Bund Verträge darüber abschließen, wie sie vor Ort die Qualität und Teilhabe in Kitas und in der Kindertagespflege steigern und wie sie diese Konzepte finanzieren.

Zudem wurde geregelt, dass erstmalig Familien mit geringem Einkommen keine Elternbeiträge mehr zahlen. Hierunter fallen Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Des Weiteren sind verpflichtende Kriterien für soziale Elternbeitragsstaffelungen vorgesehen. Die Kosten sollen zukünftig nach dem Einkommen der Eltern, der Anzahl der Geschwisterkinder und der täglichen Betreuungszeit gestaffelt werden.

Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit aber auch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Hier finden Sie den Kabinettsentwurf Gute-KiTa-Gesetz