Fahrverbote sind keine Lösung für die Menschen in unserer Region

Zum in dieser Woche ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge erklärte der Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich heute in Berlin:

„Wir müssen die Sorgen der Eigentümer von Diesel-Fahrzeugen sehr ernst nehmen und es ist nun im Interessen der Menschen in unserer Region eine bedachte Politik gefordert. Ein Auto ist eine teure Anschaffung und im Alltag sehr wichtig. Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge können im Leben der Menschen Wertverluste ihrer Fahrzeuge und deutlich längere Wegzeiten bedeuten.

Um eines ganz klar zu sagen: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verlangt keine grundsätzliche Einführung von Fahrverboten. Es wird lediglich dargelegt, dass eine Verhängung von Fahrverboten rechtlich grundsätzlich möglich wäre. Nachdem es im deutschen Recht dafür keine Grundlage gibt, bin ich zuversichtlich, dass die betroffenen Städte nur äußerst zurückhaltend davon Gebrauch machen werden. Jedenfalls verlangt die Umsetzung des Urteils Augenmaß.

Die Halter der 15 Millionen Dieselfahrzeuge in Deutschland dürfen nicht die alleinige Verantwortung für die Lösung des Problems tragen. Schließlich waren viele sogar überzeugt davon, dass Sie für die Umwelt etwas Gutes tun, wenn Sie ein modernes Dieselfahrzeug kaufen. Wenn Diesel-PKW irgendwann nicht mehr in Betrieb gehen sollen, dann erfordert das sehr lange Übergangsfristen, die sich am oberen Durchschnitt des Lebenszyklus eines Autos orientieren. Alles andere käme einer Enteignung der Menschen in unserer Region gleich, wenn das eigene Auto plötzlich wertlos würde.

Die Städte Düsseldorf und Stuttgart, um die es in dem Urteil maßgeblich ging, sind laut BVerwG angehalten, ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Das Urteil sieht hierfür Übergangsfristen vor. Der Alarmismus des grünen Oberbürgermeisters Kuhn in Stuttgart sowie des ebenfalls grünen Landesverkehrsministers teile ich deshalb nicht. Ich vermisse bei beiden Lösungsideen, die klüger und im Interesse der Bürger sind. Kurzfristige Fahrverbote sollen politisch plakativ sein und sind ideologisch motiviert. Es waren gerade die Grünen, die – auf Bundesebene auch gemeinsam mit der SPD von 1998 bis 2005 – verkehrliche Entlastungen des Stuttgarter Talkessels, wie z.B. die Filderauffahrt oder den Nord-Ost-Ring, verhindert haben. Nach den Planungen aus der Mitte der 1990er Jahren könnten diese Straßen heute schon in Betrieb sein. Auch beim Ausbau des ÖPNV braucht es mehr Tempo: Der Ringschluss der S-Bahn muss schnellstmöglich vorangehen und die Planungen rund um Stuttgart 21, insbesondere die Zweigleisigkeit der Wendlinger Kurve, müssen jetzt kommen.

Für die Reinhaltung der Luft wurde bereits einiges getan: Als Sofortmaßnahme ist vereinbart, dass die Automobilindustrie 5,3 Millionen der aktuell in Deutschland zugelassenen Diesel-Pkw in den Schadstoffklassen Euro 5 und 6 optimieren wird. Damit soll eine Reduktion der Stickoxide um 25-30 % bis zum Jahresende 2018 erreicht werden. Die Kosten hierfür werden die Hersteller tragen. Mit dem „Sofortprogramm Saubere Luft“ der Bundesregierung werden weitere Maßnahmen im Umfang von 1 Milliarde Euro ergriffen. Darunter 393 Millionen Euro für die Elektrifizierung des Verkehrs, 107 Millionen Euro für die Nach-rüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV und 500 Millionen Euro für Maßnahmen zur Digitalisierung intelligenter kommunaler Verkehrssysteme.

Die in der Vergangenheit ergriffenen Maßnahmen zeigen bereits Wirkung, denn von den 90 Kommunen, in denen die Grenzwerte in 2016 noch überschritten wurden, haben im vergangenen Jahr 10 den Grenzwert wieder sicher eingehalten. Weiteren 15 Städten scheint es nach vorläufigen Zahlen ebenfalls gelungen zu sein. Damit ist schon einiges geschafft.“