Kindertagelspflege

Verlängerung der Sonderregelung zur Einstufung der Kindertagespflegetätigkeit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gefordert

Wie kann verhindert werden, dass die Tätigkeit von Tagespflegepersonen in Zukunft unwirtschaftlich wird und dadurch dringend benötigte Betreuungsplätze in Gefahr sind?

Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Gesprächs zwischen Michael Hennrich, MdB und Sibylle Schober, Geschäftsführerin des Tageselternvereins Kreis Esslingen e.V. sowie Christina Metke, 1.Vorsitzende des Landesverbands Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. und Stefanie Welsch, einer Tagesmutter aus Nürtingen. Im Namen der Tageseltern formulierten die Teilnehmerinnen zwei Forderungen an die Politik:

  1. Fortschreibung der Sonderregelung zur Einstufung der Kindertagespflegetätigkeit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bis auf weiteres.
  2. Die Schaffung einer Möglichkeit für nebenberuflich selbstständig tätige Tagespflegepersonen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Krankengeld vereinbaren zu können.

Themen, denen sich Michael Hennrich gerne annehmen will: „ Für den Bereich der Kindertagespflege gilt derzeit eine Sonderregelung für die Kranken- und Pflegeversicherung zur Einstufung der selbständigen Tätigkeit“, so der Gesundheitspolitiker. Diese Sonderregelung lege fest, dass für selbständig tätige Tagespflegepersonen, die bis zu fünf gleichzeitig anwesende, fremde Kinder betreuten, keine hauptberufliche Tätigkeit anzunehmen sei. Diese Regelung gelte auch für den beitragsrechtlichen Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung. „Die Sonderregelung läuft Ende 2018 aus“, bedauert der Bundestagsabgeordnete, denn der Wegfall der Sonderregelung hätte zur Folge, dass für Tageseltern die Betreuungstätigkeit unwirtschaftlich würde, sie ihre Tätigkeit aufgeben und Betreuungsplätze wegfielen.

„ Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und die Verbesserung der Situation für Solo-Selbständige sind aktuelle Themen, die in naher Zukunft gelöst werden müssen“, betont Michael Hennrich. Zwischenzeitlich sei die Verlängerung der Sonderregelung zur Einstufung der Kindertagespflegetätigkeit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als Übergangslösung zwingend erforderlich, um weiterhin ein flexibles Betreuungsangebot sicherzustellen.

Die Vertreterinnen der Tagespflegepersonen wiesen auch nachdrücklich auf die Problematik der fehlenden Krankengeldversicherung für Kindertagespflegende hin. Wie Sibylle Schober erläuterte, sei die Vereinbarung von Krankengeld grundsätzlich nur für hauptberuflich selbständige Erwerbstätige vorgesehen. Da aber die Kindertagespflegetätigkeit gemäß § 10 SGB V als nicht hauptberuflich selbständige Tätigkeit eingestuft würde, sei die Vereinbarung von Krankengeld in diesem Rahmen derzeit nicht möglich. „ Das kann für die betroffenen Tagespflegepersonen zu einer Existenzbedrohung werden“, so die Geschäftsführerin des Tageselternvereins.

„Tagesmütter und Tagesväter müssen Wertschätzung erfahren, denn Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag bei der Betreuung unserer Kinder“, so Hennrich abschliessend.