Hennrich / Rupprecht zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Zugang zum Medizinstudium muss weiter verbessert werden
Am heutigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht den Numerus Clausus als teilweise verfassungswidrig erklärt. Dazu erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Hennrich, sowie der bildungs- und forschungspolitische Sprecher, Albert Rupprecht:
Michael Hennrich: „Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, auch wenn wir die schriftliche Urteilsbegründung abwarten müssen. Bedauerlich ist, dass bislang nur wenige Universitäten von der bereits bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, neben der Abiturnote weitere Kriterien bei der Vergabe von Studienplätzen stärker zu berücksichtigen. Deshalb haben wir im Masterplan Medizinstudium 2020 schriftlich festgehalten, dass der Numerus Clausus künftig nicht mehr das einzige Entscheidungskriterium für die Zulassung zum Medizinstudium sein darf. Die sozialen und kommunikativen Kompetenzen sowie eine besondere Motivation für das Medizinstudium müssen stärker berücksichtigt werden. Hiermit verbinden wir das Ziel, dass sich möglichst viele Medizinstudierende nach dem Studium für eine ärztliche Tätigkeit am Patienten entscheiden. Denn nur so können wir langfristig die ärztliche Versorgung flächendeckend sicherstellen. Bund und Ländern müssen nun bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zum künftigen Auswahlverfahren treffen. Hier müssen die Ziele des Masterplans Medizinstudium 2020 richtungsweisend sein“.
Albert Rupprecht: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist wichtig für alle, die sich um einen Studienplatz in der Medizin bemühen. Der von Bund und Ländern in diesem Jahr beschlossene „Masterplan Medizinstudium 2020“ ist der richtige Rahmen, um nun über weitere Verbesserungen beim Zugang zum Medizinstudium zu beraten. Wer jetzt aber pauschal mehr Geld vom Bund für neue Medizinstudienplätze verlangt, liegt falsch. Der Bund unterstützt die Länder schon jetzt wie noch nie und investiert alleine im Hochschulpakt 2020 insgesamt über 20 Milliarden Euro für zusätzliche Studienplätze. Dass die Länder es auch aus eigener Kraft stemmen können, zeigt der Freistaat Bayern. Er hat in Augsburg eine neue medizinische Fakultät gegründet und geht so mit gutem Beispiel voran.“