Reform der Pflegeberufe kommt

Heute wurde im Deutschen Bundestag in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe verabschiedet. Dazu erklärt der Obmann der CDU/CSU-Fraktion und Stellvertretende gesundheitspolitische Sprecher Michael Hennrich MdB:

„Wir wollten als Union die Pflege und ihre Ausbildungsbedingungen in Deutschland zukunftssicher machen. Der Handlungsbedarf ist deutlich: Die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich von derzeit rund 2,8 Millionen bis 2030 auf 3,5 Millionen erhöhen. Zwar verzeichnen wir in den letzten zehn Jahren auch einen deutlichen Anstieg der in der Pflege tätigen Menschen, jedoch reicht dies nicht aus, um den steigenden Bedarf decken.

Jetzt haben wir beschlossen, dass in der Altenpflege sowie in der Kinderkrankenpflege eine integrierte Ausbildung angeboten wird, die eine zweijährige generalistische Ausbildung mit einer einjährigen Spezialisierung enthält. Dabei können die Absolventen nach dem zweiten Ausbildungsjahr zwischen den Abschlüssen „Altenpfleger“, „Kinderkrankenpfleger“ oder Generalistik mit dem jeweiligen Schwerpunkt wählen. Darüber hinaus sollen die Auszubildenden nach dem zweiten Jahr den Abschluss zum Pflegeassistenten absolvieren können. In diesem Zusammenhang war mir der niedrigschwellige Zugang zur Pflegeausbildung für Haupt- und Mittelschüler ganz besonders wichtig. Außerdem konnten wir auch die flächendeckende Abschaffung des Schulgeldes erreichen.

Der Gesetzgebungsprozess war geprägt von einer langen und intensiven Debatte, in die alle fachlichen Akteure und Institutionen eingebunden wurden. Der nun gefundene Kompromiss stellt einen Mittelweg zwischen Generalistik und spezialisierter Ausbildung dar. Damit können wir einerseits die sektorenübergreifenden Anforderungen der Pflege berücksichtigen und gleichzeitig die Spezialisierung in den einzelnen Pflegebereichen erhalten. Nach sechs Jahren wird der Bund evaluieren, sodass letztlich die Auszubildenden entscheiden, welches Modell sich am Arbeitsmarkt auf Dauer durchsetzen wird. Haben sich mehr als 50 % für den generalistischen Abschluss entschieden, kann der Bundestag beschließen, dass der Abschluss in der Alten- und Kinderkrankenpflege abgeschafft werden soll.“