Abgeordneter Michael Hennrich (CDU) begrüßt geplante Strafverschärfung bei Wohnungseinbrüchen
„Der Einbruch in die eigene Wohnung ist für jedes Opfer eine schlimme Erfahrung. Die Betroffenen sind oftmals traumatisiert und fühlen sich in der eigenen Wohnung nicht mehr sicher. Deshalb ist es absolut richtig, dass der Koalitionsausschuss in Berlin auf Forderung von CDU und CSU die Verschärfung des Strafmaßes für Wohnungseinbrüche beschlossen hat“, erklärt der Nürtinger Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich mit Blick auf die aktuellen Beschlüsse der Großen Koalition. Der Einbruch in eine Privatwohnung wird zukünftig mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bestraft. Minderschwere Fälle werde es nicht mehr geben. Damit müsse zukünftig Anklage erhoben werden und eine Einstellung wegen Geringfügigkeit komme nicht mehr in Betracht.
Zusätzlich soll, so Hennrich weiter, der „einfache“ Wohnungseinbruch in den Katalog der Straftaten aufgenommen werden, bei denen eine Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation möglich sei. Aus diesem Grunde sollen nun auch Zugriffe auf gespeicherte Verbindungsdaten erfolgen können. Bisher war lediglich der „schwere Bandendiebstahl“ erfasst. Damit könnten nun beispielsweise Daten von Handys zur Überwachung krimineller Banden herangezogen werden, um Aufenthaltsorte mutmaßlicher Täter nachzuvollziehen.
Hennrich: „Der Wohnungseinbruch ist kein Kavaliersdelikt. Die meisten Täter gehen systematisch und bandenmäßig vor.“ Er begrüße es, dass auch der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl die Bekämpfung des Wohnungseinbruchs zu einem Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit gemacht habe. Wie kürzlich bekannt wurde, sei die Zahl der Wohnungseinbruchsdiebstähle 2016 um fast 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Die Aufklärungsquote habe sich nochmals auf zwischenzeitlich 20 Prozent erhöht, nachdem sie 2013 noch bei rund 10 Prozent gelegen habe. Hennrich: „Endlich gibt es eine Trendwende. Die Maßnahmen von Bund und Land wirken.“ Der Abgeordnete, die auch Vorsitzender von Haus und Grund Württemberg ist, anerkennt in diesem Zusammenhang die intensiven Anstrengungen und den unermüdlichen Einsatz der Polizei. Zusammen mit Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz sei es gelungen, den Fahndungsdruck zu erhöhen.
Michael Hennrich weist in diesem Zusammenhang auch auf die steuerliche Förderung präventiver Maßnahmen hin. So hätten alleine in der Landeshauptstadt Stuttgart einer Umfrage zufolge 54 Prozent der Hauseigentümer Sicherungsmaßnahmen gegen Einbruchsdiebstähle ergriffen. Die meisten investierten dabei Beträge weit über 1.000 Euro. Diese Investitionen hätten dazu geführt, dass in Stuttgart rund die Hälfte aller Einbrüche erfolglos abgebrochen wurden.