Härtere Strafen bei Gewalt gegen Einsatzkräfte

Gewalt gegen Polizisten, Retter und Feuerwehrleute wird künftig strenger bestraft. Zukünftig soll auch schon Gewalt bei Nichtvollzugstätigkeiten, z.B. dem Streifendienst, mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

2015 wurden mehr als 64.000 Übergriffe auf Polizeibeamte gemeldet. Feuerwehrleute und Rettungskräfte im Einsatz sind da noch nicht mitgezählt. Bei Attacken auf Polizisten und andere Einsatzkräfte handelt es sich um einen Angriff auf Repräsentanten unserer staatlichen Ordnung. Deshalb ist es uns ein Anliegen, dass der verbesserte Schutz schnell in Kraft tritt.

Zu lange haben die SPD und ihr Justizminister Maas gezögert, obwohl die Zahlen bekannt waren und ständig ansteigen. Ich bin deshalb sehr froh, dass das Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Polizisten und Rettungskräften auf den Weg gebracht wurde. Nach der alten Rechtslage wurden nur Angriffe gegen echte Vollstreckungshandlungen bestraft. Uns als Union ist es aber ein Herzensanliegen diejenigen durch das Gesetz besonders zu schützen, die täglich mit vollem Einsatz unsere Sicherheit und Notfallversorgung gewährleisten. Das Thema wird uns aber weiter beschäftigen, z.B. durch die Erweiterung des gesetzlichen Schutzbereiches auf Lehrer oder Behördenmitarbeiter.