Bundeskanzlerin Merkel: 15 Punkte zur Verschärfung des Asyl- und Ausländerrechts

Auf Vorschlag unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel haben sich Bund und Länder auf einen umfassenden Maßnahmenkatalog im Bereich der Rückkehrpolitik geeinigt. Rot und Grün geführte Länder können sich der Realität nicht länger verweigern. Wenn die Akzeptanz der Bevölkerung für das Asylsystem aufrechterhalten werden soll, müssen alle Beteiligten im Bereich der Rückkehr konsequenter handeln.

Tatsächlich Schutzbedürftige dürfen in Deutschland bleiben, erhalten ein mehrjähriges Aufenthaltsrecht und unter anderem freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Zwangsweise zurückgeführt werden aber Ausländer, bei denen in einem rechtsstaatlichen Verfahren und oft auch noch durch ein Gericht festgestellt wurde, dass sie keines Schutzes bedürfen, und die sich noch dazu ihrer Pflicht zur Ausreise widersetzt haben.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen lassen hoffen, dass die bisherigen vielfältigen Hindernisse bei Abschiebungen reduziert werden. Es ist wichtig und überfällig, dass die organisatorischen Abläufe gestrafft werden, die Kooperation zwischen den Ländern und dem Bund verbessert und gezielt mehr Personal eingesetzt wird. Hier sind insbesondere die rot-grün geführten Länder in der Pflicht. Die Union wird die Umsetzung der Beschlüsse dort genau verfolgen.

Wichtig ist zudem, dass bei der Verhandlung von Rückübernahmeabkommen mit Herkunftsländern von Ausreisepflichtigen künftig die gesamte bilaterale Zusammenarbeit auf den Verhandlungstisch kommt. Das erfordert insbesondere ein deutlich größeres Engagement von der SPD-Minister Gabriel und Zypries. Nur mit diplomatischem Druck und der Einbeziehung der Wirtschaftsinteressen werden sich in diesem Bereich Fortschritte erzielen lassen.

Die Beschlüsse im Überblick

  1. Gesetz zur besseren Durchführung der Ausreisepflicht:
    – Erweiterung der Abschiebungshaft für gefährliche Ausreisepflichtige
    – Erleichterung der Überwachung von Ausländern bei Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses und/oder aus Gründen der inneren Sicherheit.
    – Räumliche Aufenthaltsbeschränkung für Geduldete, wenn Ausreisepflichtige ihre Rückführung durch vorsätzlich falsche Angaben, durch Täuschung über die Identität oder Staatsangehörigkeit oder Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen an die Mitwirkung bei der Beendigung von Ausreisehindernissen verhindert oder verzögert haben
    – Ausreisegewahrsam bis zu zehn Tage.
    – Einziehung des ausländischen Reisepasses auch bei deutschen Mehrstaatlern.
    – BAMF darf im Einzelfall zur Gefahrenabwehr medizinische Daten weitergeben. Jugendämter können Asyl für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge beantragen.
    – Auswertung von SIM- und Datenspeicherung zur Sicherung, Feststellung und Überprüfung der Identität und der Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden.
    – Möglichkeit zur Verlängerung der Befristung der Verpflichtung für Asylsuchende ohne Bleibeperspektive, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen.
  2. Freiwillige Rückkehr wird weiter gestärkt: Bund gibt im Jahr 2017 zusätzlich 40 Mio. € für Rückkehrprogramme und 50 Mio. € für Reintegrationsprogramme
  3. Flächendeckende staatliche Rückkehrberatung schon frühzeitig in Erstaufnahmeeinrichtungen.
  4. Konzentration der Zuständigkeiten für die freiwillige Rückkehr in den Ländern
  5. Keine dezentrale Unterbringung für Ankommende ohne Bleibeperspektive – direkte Rückführung.
  6. Mehr Personal für Angelegenheiten der Rückführung und bei den Verwaltungsgerichten.
  7. Bund und Länder werden in Berlin innerhalb von drei Monaten ein gemeinsames Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) einrichten.
  8. Ausreichende Zahl Abschiebungshaftplätze in räumlicher Nähe von zentralen Ausreise- oder Abschiebungshafteinrichtungen durch die Länder.
  9. Vollständige Erfassung sämtlicher Rückführungen und Ausreisen in umfassender Datenbank. Diese Erkenntnisse sollen auch den Sozialleistungsbehörden und den Gerichten zur Verfügung gestellt werden. Außerdem Information an BAMF und der Ausländerbehörden über strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen Ausländer.
  10. Detailliertere Nach- und Weiterverfolgung von der negativen Asylentscheidung bis zur Rückkehr ins Herkunftsland im zentralen EDV-System.
  11. Erstellung eines Konzepts zur Verbesserung der Kommunikationswege zwischen Ausländerbehörden und Sozialleistungsbehörden.
  12. Verhandlungen mit wichtigen Herkunftsstaaten über Rückübernahme eigener Staatsangehöriger.
  13. Beschleunigung der amtsärztlichen Begutachtung über Reisefähigkeit von Rückzuführenden.
  14. Schnellere Bearbeitung von Asylfolgeanträgen, um Verzögerungen bei Rückführungen zu minimieren.
  15. Zwischenbericht an die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten bis Ende März 2017, Umsetzung bis Juni 2017.

Hier gibt’s weitere Informationen.