Gesprächsrunde Notfallsanitäter

Fachrunde zum Notfallsanitäter-Gesetz

Fähigkeiten des Notfallsanitäters sollten sich auch in der täglichen Arbeit vor Ort wiederspiegeln

Der Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich lud am vergangenen Mittwoch zu einer Fachrunde zum Thema Notfallsanitäter-Gesetz in die Räume des DRK Rettungsdienst Esslingen-Nürtingen GmbH in Nürtingen ein.
Teilnehmer der Fachrunde waren Johannes Bauernfeind, Geschäftsführer der AOK Neckar-Fils; Rafael Dölker, Geschäftsführer des DRK Rettungsdienstes Esslingen-Nürtingen; Marc Lippe, Leiter Rettungsdienst des Malteser Hilfsdienstes und Marc Schmidt, Geschäftsführer der mobile medic – Lehrinstitut für Notfallmedizin.

„Die Bundesregierung hat 2013 das neue Berufsbild des Notfallsanitäters geschaffen, der bisherige Rettungsassistent ist dadurch abgelöst worden.“ berichtet der Nürtinger Bundestagsabgeordnete. Das entsprechende Gesetz, welches seit dem 1.Januar 2014 wirksam sei, lege die Versorgung von Notfallpatienten nun vor dem Eintreffen des Notarztes in die qualifizierten Hände des Notfallsanitäters. Die neuen Anforderungen an die Ausbildung sicherten eine qualifizierte notfallmedizinische Versorgung in Deutschland und bedeuteten eine umfassende Modernisierung der Rettungsassistentenausbildung – darüber waren sich alle Teilnehmer der Fachrunde einig.

„Wie hat sich nun das neue Berufsbild in der Praxis bewährt?“ Darüber wollte sich der CDU-Politiker bei den Experten informieren. Die Änderungen des Berufsbildes hätten Umstrukturierungen im Rettungsdienst mit sich gebracht, die erfolgreich umgesetzt worden seien. Viele der bisherigen Rettungsassistenten seien inzwischen qualifiziert und erfolgreich zu Notfallsanitätern umgeschult worden. Kritisch angemerkt wurde von den Fachleuten allerdings, dass in Baden-Württemberg die gesetzliche Grundlage, womit die ärztlichen Maßnahmen für die nun qualifizierten Notfallsanitäter freigegeben werden könnten, fehle.
Damit können die Notfallsanitäter aus ihrer fachlichen Ausbildung heraus im Notfall Maßnahmen am Patienten durchführen. Rein rechtlich dürfen sie es aber nicht. Denn der dazu vom Gesetz vorgesehene ärztliche Leiter Rettungsdienst gebe es in Baden Württemberg nicht. In mehreren baden-württembergischen Städten würde diese Koordinierungsstelle zwar bereits ohne die entsprechende gesetzliche Vorgabe eingerichtet – hier sehen die Experten aber dringend Handlungs- und Klärungsbedarf. Juristisch dürfe es vor allem in Sachen Haftung keine Grauzonen geben, warnen die Fachleute.
Auf Nachfrage von Michael Hennrich zur Attraktivität des Berufsbildes des Notfallsanitäters berichteten die Beteiligten von den Problemen, die Schichtdienst, Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie verlängerte Arbeitszeiten mit sich brächten. Erfahrene Notfallsanitäter drohen in die Industrie, ins Krankenhaus oder zu den Berufsfeuerwehren abzuwandern.
Das Interesse an einer Ausbildung zum Notfallsanitäter sei aber groß. Allein der DRK Rettungsdienst Esslingen-Nürtingen durfte sich in diesem Jahr über 160 Bewerbungen freuen, berichtete Rafael Dölker.

Der Bundestagsabgeordnete und die Expertenrunde waren sich abschließend einig, die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland hätten einen Anspruch auf eine qualifizierte und flächende­ckende notfallmedizinische Hilfe auf dem aktuellen Stand von Wissen und Technik. Die­sem Anspruch könne nur ein zukunftsorientiertes, leistungsstarkes Rettungswesen gerecht werden. Mit dem neuen Gesetz würde die weiterhin fach- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung durch den öffentlichen Rettungsdienst, an dem die Berufsgruppe der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter einen wesentlichen Anteil hätten, gewährleistet.

Das Foto zeigt v.l.n.r. die Teilnehmer der Gesprächsrunde: Johannes Bauernfeind (AOK Neckar-Fils), Bundestagsabgeordneter Michael Hennrich, (verdeckt) Thaddäus Kunzmann (Malteser Nürtingen), Marc Lippe (Malteser Hilfsdienst), Marc Schmidt (mobile medic) und Rafael Dölker (DRK Rettungsdienst).