Einbruch wird künftig härter bestraft – Unionsfraktion setzt klares Zeichen für mehr Sicherheit und Schutz des Eigentums

Auf Drängen der Unionsfraktion wird die Koalition wegen der hohen Zahl von Wohnungseinbrüchen Einbrecher härter bestrafen. Wohnungseinbrechern droht demnach künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr.

Die Mindeststrafe von einem Jahr bei Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung soll abschrecken und verhindern, dass Verfahren gegen Einbrecher schnell wieder eingestellt werden. Das geschieht derzeit häufig. „Einbruch ist kein Kavaliersdelikt“, betonte Volker Kauder immer wieder. Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag freut sich über das Ergebnis des Koalitionsgipfels und spricht von einem „schönen Erfolg“ für die Union. „Die hohe Zahl der Einbruchsdelikte untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat“, hatte Kauder vorab in Interviews immer wieder betont.

Einbruchsopfer oft traumatisiert

„Das Ergebnis des Koalitionsausschusses zeigt, dass die Union die Sorgen der Menschen ernst nimmt“, sagt Rechtspolitiker Stephan Harbarth. Wohnungseinbrüche  führten nicht nur zu materiellen Schäden, sondern traumatisieren die Opfer, so Harbarth. „Sie fühlen sich in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. Sie haben Angst. Indem wir den Einbruch in eine Privatwohnung künftig mit einem Jahr Mindeststrafe ahnden, setzen wir ein klares Zeichen für mehr Sicherheit und Schutz des Eigentums.“ Mit der neuen Mindeststrafe müsse künftig Anklage erhoben werden, eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit komme dann nicht mehr in Betracht.

Verkehrsdaten auswerten

Die Koalitionspartner vereinbarten auch, dass sogenannte Verkehrsdaten – wie beispielsweise Daten von Handys zur Überwachung krimineller Banden herangezogen werden können, etwa um Aufenthaltsorte mutmaßlicher Täter nachzuvollziehen.

Sicherungstechnik fördern

Nach dem Beschluss der Bundesregierung werden seit 21. März 2017 auch kleinere Sicherungsmaßnahmen an den eigenen vier Wänden von Bundesinnenministerium, Bundesbauministerium und der KfW gefördert. Zuschüsse können somit schon ab einer Investition von 500 Euro bei der KfW beantragt werden. Bisher lag die Mindestinvestitionssumme noch bei 2.000 Euro. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10 % der investierten Mittel, künftig dann also mindestens 50 Euro. Weiter sind wie bisher schon bei aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1.500 Euro KfW-Zuschuss möglich.

Text: CDU/CSU-Bundestagsfraktion